Treppentechnik - Steigungsverhältnis
Das Steigungsverhältnis, das aus der durchschnittlichen Schrittlänge eines Menschen resultiert, wird in den häufigsten Fällen nach der Schrittmaßregel berechnet, die sich aus 2 Steigungshöhen (S) und einer Auftrittsbreite (A) zusammensetzt:
2 x S + A = 590 bis 650 mm (als Ideal-Maß gilt 630 mm)
Zusätzlich gibt es zur Berechnung für die sichere Begehbarkeit einer Treppe noch die Sicherheitsregel: A + S = 460 mm
sowie für die bequeme Begehbarkeit die Bequemlichkeitsregel:
A - S = 120 mm
Ein Steigungsverhältnis, welches alle drei Regeln berücksichtigt, ist A = 290 mm und S = 170 mm