Treppentechnik - Das Treppen ABC

Treppe ist nicht gleich Treppe. Die DIN 18065 und die Bauordnungen der Länder legen Grenzmaße für die verschiedenen Treppenarten und deren Nutzungsbereiche fest.

Hierbei wird nach folgenden Kriterien unterschieden:

  • in Wohngebäuden
  • sonstigen Gebäuden

In Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen

(1-2 Familienhäuser und Maisonnettewohnungen)

 

 

 

Haupttreppen:

 

dienen als (einziger) Zugang zu Ebenen/Geschossen, die Aufenthaltsräume enthalten.

 

Nebentreppen:

 

dienen als Zugang zu Ebenen/Geschossen, die keine Aufenthaltsräume enthalten - z. B. Kellertreppen oder Treppen ins Dachgeschoss.

 

Raumspartreppen:

 

dienen als Zugang zu Böden und Dachräumen, die nicht als Aufenthaltsräume genutzt werden (so genannte "Steiltreppen" - eine komfortablere Alternative zu Bodeneinschubtreppen) oder als zusätzliche (baurechtlich nicht notwendige) Treppen, die ggf. auch der Hauptnutzung dienen.

In sonstigen Gebäuden

(z. B. Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen, öffentliche Gebäude)

Hier werden baurechtlich notwendige Treppen verlangt. Sie dienen als Teil des ersten Rettungsweges.