Treppentechnik - Steigungsverhältnis

Das Steigungsverhältnis, das aus der durchschnittlichen Schrittlänge eines Menschen resultiert, wird in den häufigsten Fällen nach der Schrittmaßregel berechnet, die sich aus 2 Steigungshöhen (S) und einer Auftrittsbreite (A) zusammensetzt:

2 x S + A = 590 bis 650 mm (als Ideal-Maß gilt 630 mm)

Zusätzlich gibt es zur Berechnung für die sichere Begehbarkeit einer Treppe noch die Sicherheitsregel: A + S = 460 mm

sowie für die bequeme Begehbarkeit die Bequemlichkeitsregel:
A - S = 120 mm

Ein Steigungsverhältnis, welches alle drei Regeln berücksichtigt, ist A = 290 mm und S = 170 mm